Corona und Veranstaltungen WICHTIG: Handlung erforderlich

Liebe Vereinsvorsitzende!
Liebe Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes!

Wie Ihr sicherlich erfahren habt, wurden heute weitere Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung von Corona zu verlangsamen.

Diese Maßnahmen sollen ab 02.11.2020 gelten und werden unter anderen erhebliche Auswirkungen auf Trainings, Veranstaltungen und Versammlungen haben.

Ob unsere Vorstandssitzung am 05.12. oder unsere JHV im Frühjahr 2021 stattfindet, kann derzeit nicht abgesehen werden.

Aus diesem Grunde werde ich die Möglichkeit des „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ nutzen.

Hier ist im Paragraphen 5 folgendes geregelt:

Vereine und Stiftungen
(1) Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.
(2) Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen,

  1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitglieder- rechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder
  2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.

(3) Abweichend von § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform ab- gegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.

Insbesondere die Absätze 2 und 3 werden wir nutzen, um erforderliche Entscheidungen herbeizuführen.

Diese Vorgehensweise wird auf DVG Bundesebene bereits praktiziert.

Ich bitte daher um Aktualisierung der Daten des Vereinsvorsitzenden bzw. der Vereinsvorsitzenden. Diese Person ist zur Abgabe von Stimmen bei Abstimmungen berechtigt.

In diesem Verteiler sind zum Teil auch Absprechpartner im Verein und nicht zwangsweise der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende.

Aus diesem Grund bitte ich um eine Rückmeldung JEDES Vereins, mir den aktuellen Vorsitz zu melden, mit Handynummer und Mail-Adresse. Auch wenn mir diese bereits bekannt ist, damit die Daten nachgewiesen aktuell sind.

Vielen Dank!

Herzliche Grüße

Marcus Jarczak
1. Vorsitzender

Deutscher Verband der Gebrauchshundsportvereine e.V.
Landesverband Weser-Ems